Flughafenwechsel
Sollten Sie über ein Drittland in ein anderes Land fliegen, benötigen Sie kein Visum für das Drittland, soweit:
- Sie den Flughafen nicht wechseln müssen
- und den Transitbereich des Transitflughafens nicht verlassen
- sowie die Umsteigezeit nicht länger ist als 24 Stunden.
In allen anderen Fällen ist in der Regel eine vorzeitige Beantragung eines Visums für das Drittland zwingend erforderlich. Bitte bedenken Sie dies, da Sie sonst am Flughafen mit Problemen zu rechnen haben und Ihr Weiterflug verweigert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf einen Ersatzflug, da Sie alleine für die Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Reiselandes verantwortlich sind.